Funktionstraining
Funktionstraining ist eine ärztlich verordnete Gruppentherapie, die bei degenerativen Erkrankungen des Organ- sowie des Bewegungsapperates Anwendung findet. Die Maßnahme bedarf der Genehmigung der
Krankenkasse und ist in vollem Umfang erstattungsfähig.
Im Gegensatz zu Rehasport wird das Funktionstraining für die Dauer eines Jahres von der Krankenkasse genehmigt. Anders als beim Rehasport werden die Teilnehmer nicht in verschiedene Gruppen
unterteilt, sondern beüben diagnoseübergreifend für 30 Minuten spezifische physische Einschränkungen.
Der Stand, sitzende Positionen und das selbstständige Aufstehen von der Matte ist Voraussetzung für diesen Kurs.
Rehasport
Rehasport ist eine ärztlich verordnete Gruppentherapie, die begleitend in einem rehabilitativen Prozess (z.B. im Anschluss an eine Gelenkersatz-OP) Anwendung findet. Die Maßnahme bedarf einer
Genehmigung durch die Krankenkasse und ist in vollem Umfang erstattungsfähig.
Für die Dauer von 18 Monaten hat der Patient dann Zeit, 50 Trainingseinheiten in speziellen diagnosebezogenen Übungsgruppen zu absolvieren. Jede Übungseinheit ist inhaltlich auf 45 Minuten
konzipiert.